Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Gasanlage ausgerüstet hat, muss diese ab sofort alle zwei Jahre prüfen lassen.
Auch ist es erforderlich einen Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen vorzunehmen.
Das regelt der „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, der im Juni 2024 in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde.
Lag bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, bleibt jetzt keine zeit mehr denn ab dem 19. Juni 2025 ist diese Prüfung Pflicht.
Wer die Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).
Die Mobile Prüfung nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in Ihrem Fahrzeug beinhaltet:
Denn auch diese müssen zum Zeitpunkt der Prüfung TÜV-tauglich sein.
Meine Tätigkeit als zertifizierter Sachkundiger nach G607 für Flüssiggasanlagen an Freizeitfahrzeugen, Leichtgebäuden und Dauerstellplätzen erfolgt ausschließlich mobil!
(kleine Reparaturen können von mir abgedeckt werden, eine Verrechnung der Beträge ist möglich)
(bei Neufahrzeugen und einer einwandfreien Flüssiggasanlage ist die Erstdokumentation inkl. dem gelben Buch kostenfrei)
Für ein Detailliertes Angebot kontaktieren sie mich gerne unter : Info@k-dynamics.de oder Tele: 0175/4510108
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